- Indexlohn
- Ịndexlohn,gleitender Lohn, Wirtschaft: 1) Entgeltregelung, bei der versucht wird, den Reallohn (Kaufkraft des Lohnes) durch Kopplung des Lohns an einen Preisindex stabil zu halten. Der Lohn steigt dann automatisch mit Erhöhung der Lebenshaltungskosten. Die Bedeutung des Indexlohns bei inflationären Prozessen ist umstritten, da sich empirisch kein eindeutiger Zusammenhang zwischen höheren oder niedrigeren Inflationsraten und dem Ausmaß der Lohnindexierungspraktiken erkennen lässt. (Inflation)2) innerbetriebliche Entgeltregelung, bei der das (jährliche) Arbeitsentgelt in einem bestimmten Verhältnis zur Arbeitsproduktivität oder zum Unternehmensgewinn steht.
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Ịn|dex|lohn, der (Wirtsch.): Lohn, der beim Ansteigen des Preisindex für die Lebenshaltung entsprechend erhöht wird.
Universal-Lexikon. 2012.